Heike
Schweitzer-Sohn
Fachanwältin für Familienrecht
verheiratet, zwei erwachsene Kinder.
Studium der
Rechtswissenschaften an den Universitäten Gießen und Freiburg.
1. Examen 1978, 2. Examen 1981.
Zugelassen seit 1982.
Fachanwältin seit 1998.
Familien- und Erbrecht.
Scheidungen, Regelungen der Folgesachen wie Ehegatten- und
Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich,
Vermögensauseinandersetzungen,
Hausratsteilung, Versorgungsausgleich
und Zuweisung der Ehewohnung.
Trennungs- und
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Beratung und Gestaltung von
Eheverträgen
Geltendmachung von Erb- und
Pflichtteilsansprüchen bzw. Abwehr
Beratung und Gestaltung von
Testamenten und Erbverträgen. |